FAQ's - Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.


 

Mieten

 

 

1. Was ist bei den Preisen zu beachten?
Alle Preise sind Nettopreise in €uro pro Tag und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Welche Unterlagen muss ich zu der Anmietung vorzeigen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Anmietung mit. Für eine Anmeldung als Neukunde bitte auch Ihre Gewerbeanmeldung oder Ihren Handelsregisterauszug, gegebenenfalls eine Vollmacht des Auftraggebers.

 

3. Muss ich beim Mieten eine Kaution hinterlegen? Wie hoch ist diese?
Als Neukunde benötigen wir eine mietzinsabhängige Kaution von Ihnen.
Unser Mietparkleiter der jeweiligen Servicestation gibt Ihnen gerne nähere Auskünfte.

 

3. Gibt es eine Mindestmietdauer für Baumaschinen?
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag (8h). Werden mehr als 8 h täglich gearbeitet, erhöht sich der Mietpreis anteilig (insebsonderere bei Mehrschichtbetrieb)

 

4. Wann beginnt bzw. endet die Mietzeit?
Beginn der Mietzeit: Mit Beginn des vereinbarten Tages, spätestens jedoch bei Übergabe der Mietsache (auch an den beauftragten Spediteur)
Ende der Mietzeit: Mit dem Ende des vereinbarten Tages, in keinem Falle aber vor der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Eine frühere Rückgabe befreit den Mieter nicht von der Zahlungspflicht des Mietzinses bis zum Ende der Mietzeit.

 

5. Gibt es eine Versicherung für die Mietmaschinen?
Die Mietmaschinen sind durch den Mieter kostenpflichtig über uns zu versichern. Die Preise für die von uns angebotene Maschinenversicherung finden Sie bei den jeweiligen Maschinenmietpreisen.

 

6. Was beinhaltet die angebotene Versicherung?
Die Maschine ist gemäß ABMG 2010 gegen folgende Schäden und Gefahren versichert: Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Material- und Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Sturm, Frost, Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser. Bei Diebstahl und Raub gelten gesonderte Bestimmungen.

 

7. Was ist mit Haftpflichtschäden?
Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung enthalten.

 

8. Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Versicherung?
Ja, es gibt verschiedene Selbstbeteiligungsstufen bei der angebotenen Versicherung, um die Tarife für den Mieter möglichst niedrig zu halten. Die Selbstbeteiligung ist in verschiedene Stufen unterteilt:

 

Stufe A: = 1.000 € pro Schaden

 

Stufe B: = 2.500 € pro Schaden

 

Bei Diebstahl = 20 % des Zeitwertes, mind. jedoch 2.500 €

 


Für Zusatzgeräte und sonstiges Zubehör wird nur Entschädigung geleistet, wenn diese zum Zeitpunkt des Diebstahls fest mit dem Grundgerät verbunden waren.

 

9. Wo finde ich die detaillierten Mietbedingungen?
Die ausführlichen Mietbedingungen können Sie hier downloaden. Die Maschinen werden nur unter diesen Bedingungen vermietet.

 

19. Wie kommt die Maschine auf meine Baustelle? Kann sie direkt geliefert werden?
Gerne organisieren wir Ihnen einen Transport der Mietmaschine zu Ihrer Baustelle. Wenn Sie uns frühzeitig informieren, versuchen wir – durch unserer guten Kontakte zu verschiedenen Speditionen - einen günstigen Tarif für Sie zu finden. Die Transporte werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

 

11. Was passiert bei einer Maschinen-Störung oder einem Schadensfall?
Bitte informieren Sie umgehend Ihren zuständigen Mietparkleiter oder unseren Kundendienst über die Hotline oder Standortnummer. Wir werden schnellstmöglich einen Kundendiensteinsatz vor Ort organisieren.

 

12. Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
Bitte informieren Sie umgehend Ihren zuständigen Mietparkleiter und die örtliche Polizei.

 

13. Wann und wie erhalte ich die von mir hinterlegte Kaution zurück?
Nach ordentlicher Rückgabe der Mietsache und Zahlung der Rechnung wird Ihnen die Kaution zurückgezahlt.

 

 

 

14. Müssen die Baumaschinen gereinigt zurückgebracht werden?

 

Ja. Wird die Mietmaschine verschmutzt zurück gebracht, berechnen wir Ihnen die Maschinenreinigung gesondert. Die Höhe der Reinigungskosten ergibt sich aus dem Verschmutzungsgrad der Maschine. (Reinigungsaufwand inkl. Entsorgung) 

 

 

 

15. Kann ich die Maschine mit leerem Tank zurückgeben ?

 

Natürlich können Sie die Maschine auch ungetankt zurückbringen, aber wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Vorhaltungskosten einen höheren Preis als an einer Tankstelle berechnen müssen. Daher empfehlen wir Ihnen die Maschine vollgetankt zu übergeben.           

 

 

 

Service

 

  1. Wie schnell sind Ihre Mitarbeiter vor Ort?
    Aufgrund der guten Verkehrsanbindungen der Böhrer Service-Standorte und ständigen Präsenz unserer Außendienstmonteure können wir in der Regel sofort reagieren.

  2. Kommen Ihre Mitarbeiter auch am Wochenende auf meine Baustelle?
    Ja, nach Vereinbarung bieten wir Ihnen unseren Service auch am Wochenende.

  3. Muss ich den Service auch bei einem Mietfahrzeug bezahlen?
    Nein, insofern es Wartung und innere Schäden betrifft. Selbstverschuldete Schäden werden abzüglich des Selbstbehalt von der Maschinenversicherung übernommen.

  4. Verkauf und Vermietung nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen. Kein Verkauf oder Vermietung an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Alle angegeben Preise sind zzgl. Gesetzlicher MwSt.